Historie: Der Prümer Hof

Der Prümer Hof ist der „Mutterhof“ fast aller Ahrweiler Kloster- und Adelshöfe. „Niemand hat in Ahrweiler ein Lehen, es sei denn, er hat es vom Abt zu Prüm“, steht in einem Weistum geschrieben. Der Abt des Reichsklosters Prüm (Eifel), war also alleiniger Grundherr in Ahrweiler. Im Prümer Urbar von 893 sind für Ahrweiler 24 Mansen, d.h. Bauernhöfe, namentlich an Prümer Vasallen verlehnt. Aus diesen 24 Mansen hat sich die Stadt Ahrweiler entwickelt.

Der Prümer Hof ist der Herrenhof all der übrigen Höfe gewesen. Hier hat über Jahrhunderte das Prümer Hofgericht getagt. Er war allerdings nie bewohnt. Laut Prümer Urbar musste der prümische Schultheiß, das war der Rechtsvertreter des Abtes in Ahrweiler, jedoch immer für den Abt und sein Gefolge eine Übernachtungsmöglichkeit vorhalten. Insgesamt gehörten zum Prümer Hof ursprünglich ca. 50 Morgen Herrenland und 300 Morgen Herrenweinberge. Die im Prümer Urbar genannten 24 Mansen wurden nach und nach an andere Klöster und an sieben Adlige verlehnt. Daneben gab es sieben sogenannte unadelige Lehen, die wiederum viermal geteilt (verpleisst) werden konnten, so dass es bis 1794 insgesamt 28 Prümer Lehnsleute in Ahrweiler gab, die als Schöffen Mitglieder an drei ungebotenen Hofgedingen (d.h. das Gericht tagte an 3 feststehenden Terminen) im Herrenhof teilnahmen. Das Hofgericht war für Fragen des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses und Streitigkeiten, die ausschließlich grundherrliche Angelegenheiten betrafen, zuständig. 28 Mitglieder der familia fungierten als Hofschöffen, während die übrigen Hofgenossen den Umstand bildeten. Dieser Gerichtsverband drückte der Stadt- und Gerichtsverfassung Ahrweilers wichtige Sondermerkmale auf.

Der dem Prümer Hofrecht unterworfene Gerichtsbezirk wurde alle 8-9 Jahre vom Abt durch den sogenannten Prümer Gang bestätigt. Auch neu gewählte Äbte mussten dieses Gebiet umschreiten, ähnlich wie der Königsritt die Besitznahme des Deutschen Reiches durch den König bestätigte. Der Abt oder sein Vertreter, Räte und Amtsleute sowie die Hofgeschworenen waren zeugen dieses Vorganges. In seiner Stellung als Grundherr machte der Abt bis 1794 den Anspruch geltend, Mitherr des Schöffengerichts, alleiniger Marktherr und Pfarrherr zu sein. Ohne seine Einwilligung durften auf diesem Gebiet (vor allem rund um den Marktplatz) kein Fenster oder Tür gebrochen werden. Innerhalb der Stadt umfasste das Herrenland ca. ein Viertel der Stadtfläche.

Auf diesem Herrenland lag auch das Gefängnis. Als Mitherr des Schöffengerichts musste der Abt für dessen Unterhaltung und die Verpflegung der Gefangenen aufkommen. Für den Richtplatz, der auch auf Prümer Erde lag, hatte er Rad und Galgen bereitzuhalten.
Der Prümer Herrenhof wurde Anfang des 15. Jahrhunderts aufgelassen. Das Hofgericht tagte dann im Gymnicher Hof und auf dem Rathaus. Die wirtschaftliche Funktion übernahm die Prümer Kellnerei auf dem Marktplatz (heute Restaurant Kleinertz). Ihr stand ein Prümer Mönch als Kellner vor. Auf dem Gelände des Prümer Hofes wurde das Pfarrhaus errichtet.

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