Historie: Der Maastrichter Hof

Im Jahre 1051 schenkte Kaiser Heinrich III. zur Jahrgedächtnisfeier seines Vaters, Kaiser Konrads II., sein Gut in Ahrweiler mit allem Zubehör an Hofstätten, Gebäuden, bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen Weiden, Feldern, Wäldern Jagden, Wassern und Wasserläufen, Mühlen und Mahlwerken, Einkünften und Gefällen, Wegen und Stegen, dem Servatiusstift in Maastricht (heute Niederlande).

Der Haupthof, der 1051 mit Haus, Kelter und Garten als kaiserliche Schenkung an das Servatiusstift abgetreten wurde, hat ursprünglich in der ca. 500 m südwestlich der mittelalterlichen Stadt Ahrweiler (aber innerhalb ihrer Pfarrei und Vogtei) gelegenen Siedlung Gisenhoven gestanden. Bei der erfolglosen Belagerung Ahrweilers im Frühjahr 1474, ist die Siedlung gebrandschatzt und weitgehend zerstört worden. Infolge der anschließenden Wüstwerdung haben die Stiftsherren nach 1474 und vor 1482 von Johann Blankart einen neuen Hof erworben, der zum prümischen Lehnsverband gehörte. Der neue Hof hat zwischen der heutigen Volksbank und dem Weißen Turm gelegen. Im Jahre 1599 gehörten 15 Morgen Weingärten dazu. Das ist der größte Weinberganteil aller geistlichen und weltlichen Grundbesitzer in der Ahrweiler Gemarkung. Entsprechend groß war die Bedeutung der Ahrweiler Besitzungen für das Maastrichter Reichsstift. Sozusagen im Gegenzug sind auch Maastrichter Kaufleute (Wein) nach Ahrweiler gekommen. Dem Interesse an den ihnen fremden Ahrweiler Maßen, verdanken wir zudem die im Anhang zum Weistum von 1465 verzeichneten Angaben zu den Land- und Kornmaßen .

Das Hofgericht des Maastrichter Hofes war 1465 mit 15 Hofleuten besetzt. Jährlich fanden drei ungebotene Gerichtstermine statt. Bemerkenswert ist auch, dass zum Hof 15 Häuser in der Innenstadt gehörten, die dem Hof zinsen mussten.

Der Maastrichter Hof galt neben dem Prümer, dem Steinfelder und dem Klosterrather Hof als ein „Principalhof“, d.h. diese Höfe hatten das Vorrecht, gegen jährlich eine Tonne Wein (126 l), eine zollfreie Weinpassage im Bereich der Grafschaft Neuenahr zu erwerben. Dabei kam dem Richter von Wadenheim die Aufgabe zu, den Wein auszuwählen. An einem bestimmten Tag zog er mit seinen Gehilfen auf die genannten Höfe, zapfte den Wein oder hatte die Wahl, falls ihm das erste angestochene Fass nicht zusagte, bis zum dritten Fass zu probieren. Bei dem dritten Fass musste er bleiben, auch wenn der Wein schlechter war als der aus dem ersten Fass. Dem Steinfelder Hof kam die Aufgabe zu, die Mannschaft zu beköstigen. Dass es bei einer solchen Weinprobe nicht immer ganz gesittet zuging, beweisen die vielen Klagen aus der damaligen Zeit. Fast immer, klagte der Steinfelder Kellner, hätten sie so viel gesoffen, dass sie anschließend - toll und voll - in Durcheinander und Streit gerieten.

Zusätzlich mussten die Höfe, dem Winzer, der die Tonne trug, noch je ein Paar Handschuhe geben. Steinfeld, als reichster Hof, musste zwei Paar Handschuhe aber auch zwei Tonnen Wein geben. Im Jahre 1804 wurden die Güter des Reichsstiftes St. Servatius im Rahmen der Säkularisierung von der französischen Regierung für 7000 Franc versteigert.

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